§ 20 FischwAusbV — Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Motoren- und Maschinentechnik,

2.

Fangtechnik,

3.

Nautik und Navigation,

4.

Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung sowie

5.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.