§ 20 FischwAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Motoren- und Maschinentechnik,
2.
Fangtechnik,
3.
Nautik und Navigation,
4.
Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.