Anlage 2 FischSeuchV 2008 — (zu § 13)

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2325)

A. Tiergesundheitsbescheinigung für Tiere aus Aquakultur – Anlagenpass –

Der Aquakulturbetrieb:(Name) ....................

(Anschrift) ....................

(Anlagenbezeichnung) ....................

(Kreis) ...................(Land) ....................

□ Zucht- und/oder Aufzuchtbetrieb□ Handelsbetrieb

ist auch Teil einer □ Zone oder eines □ Kompartiments und ist bzgl. nachstehender Seuchen folgenden Kategorien zugeordnet: ....................

Seucheempfängliche

Arten im BetriebKategorie 1

(seuchenfrei)Kategorie 2

(Überwachungsprogramm)Kategorie 3

(unverdächtig)Kategorie 4

(Tilgungs-

programm)Kategorie 5

(infiziert)

VHS

IHN

KHV

ISA

Die letzte Kontrolle des Bestandes nach § 7 der Fischseuchenverordnung erfolgte am: ....................

Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit neun Monate nach der letzten Kontrolle, spätestens jedoch

am: ....................

Sie darf vor Ablauf dieser Frist nicht weiterverwendet werden, wenn die Tiere im Betrieb mit Tieren eines zumindest nicht gleichwertigen Gesundheitsstatus in Berührung gekommen sind.

............................................................

(Stempel der amtlichen Stelle)(Datum)(Name in Großbuchstaben)(Unterschrift)

B. Transportbescheinigung (für eine Lieferung aus oben genanntem Betrieb; vom Transporteur bzw. Lieferanten selbst auszufüllen und zu unterschreiben)

Tiere oder Erzeugnisselebende Tiere aus AquakulturEier/Sperma

Gattung (allgemeine und wissenschaftliche Bezeichnung)

Art (allgemeine und wissenschaftliche Bezeichnung)

Menge/Anzahl

Gesamtgewicht

mittleres Gewicht

Empfänger:(Name, Anschrift) ....................

(Kreis) ....................(Land) ....................

Beförderungsmittel: (Art/Kennzeichen) ....................

Lieferdatum: ....................

Ich versichere, dass oben genannte Tiere/Erzeugnisse in der angegebenen Menge aus oben genannter Anlage stammen. Die Tiere sind klinisch gesund und im Betrieb tritt keine ungeklärte Sterblichkeit auf.

............................................................

(Datum)(Name in Großbuchstaben)(Unterschrift)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.