Eingangsformel FinStabDEV
Auf Grund des § 6 Absatz 2 des Finanzstabilitätsgesetzes vom 28. November 2012 (BGBl. I S. 2369) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.