Eingangsformel FilmFöFRAV
Auf Grund des § 32 Abs. 6 Satz 3 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird nach Anhörung der Filmförderungsanstalt verordnet:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.