Eingangsformel FFGV 1993
Auf Grund des § 43 des Filmförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993 (BGBl. I S. 66) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.