Eingangsformel FFGV 1993

Auf Grund des § 43 des Filmförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993 (BGBl. I S. 66) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.