§ 14 FeinwerkMechMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feinwerkmechanikermeisterverordnung vom 5. April 2001 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 32 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.