Anlage FAVO — (zu § 1)

(Inhalt: nicht darstellbare Anlage,

Fundstelle: BGBl. I 2001, 2898 - 2944,

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.