§ 421 FamFG — Inhalt der Beschlussformel
Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch
1.
die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie
2.
den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.