Anlage 3 FahrlAusbV — (zu § 3 Absatz 1)Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1423 - 1425)

Lfd. Nr.LernthemenInhalteUnterrichtseinheiten

(45 Minuten)

1Einführung

1.1Der Ausbildungs- und

FahrschulbetriebKennenlernen–

–der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule

–der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation

–der Mitarbeiter der Fahrschule

–der Organisation der Fahrschule

–der Geschäftszeiten der Fahrschule

–der Ausbildungsfahrzeuge

1.2Der AusbildungsfahrlehrerKennenlernen

der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers

1.3Der FahrlehreranwärterAufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters

Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber

–den ihm anvertrauten Personen,

–den Fahrschülern (§ 12 FahrlG),

–den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers

2Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht

sowie an der praktischen

Prüfung

2.1Theoretischer Unterricht

2.1.1Vorbesprechung–Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO10

–Materialien und Medien

–Lernziele des Unterrichts

2.1.2Hospitation–Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B

2.1.3Nachbesprechung–Auswerten der Beobachtungen der Hospitation

–Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts

2.2Praktischer Unterricht/praktische Prüfung

2.2.1Vorbesprechung–Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung15

davon 5

nach § 5

Absatz 2

FahrschAusO

–Lernstand der Fahrschüler

–Lernziele der Fahrstunde

2.2.2Hospitation–Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen

–Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen

2.2.3Nachbesprechung–Auswerten der Beobachtungen der Hospitation

–Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden

3Durchführung von theoretischem und praktischem

Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

3.1Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

3.1.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs12

Beschreiben

–der Lerngruppen

–der Ziele und Inhalte

–der Methoden und Medien

3.1.2DurchführungUnterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B

3.1.3Nachbesprechung–Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter

–Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse

–Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters

3.2Praktischer Unterricht in

Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

3.2.1Vorbesprechung–Planen der Fahrstunde16

davon 8

nach § 5

Absatz 2

FahrschAusbO

–Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen

–Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte

3.2.2Durchführung–Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern

–Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands

3.2.3Nachbesprechung–Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter

–Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen

–Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters

3.3Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife

3.3.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers8

–Kriterien und Methoden

3.3.2DurchführungAnwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers

3.3.3Nachbesprechung–Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife

–Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen

4Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

4.1Theoretischer Unterricht–Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B18

–Reflektieren des Unterrichts

–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

4.2Praktischer Unterricht–Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen120

–Reflektieren der Fahrstunden

–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

4.3Feststellung der Prüfungsreife–Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife5

–Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer

5Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung

einschließlich Begleitung

und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung

Durchführung–Erledigen der Formalitäten6

–Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers

–Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung

–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

6Individuelle Aufteilung

DurchführungNummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter120

Gesamt330

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