Anlage 3 FahrlAusbV — (zu § 3 Absatz 1)Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1423 - 1425)
Lfd. Nr.LernthemenInhalteUnterrichtseinheiten
(45 Minuten)
1Einführung
1.1Der Ausbildungs- und
FahrschulbetriebKennenlernen–
–der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
–der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
–der Mitarbeiter der Fahrschule
–der Organisation der Fahrschule
–der Geschäftszeiten der Fahrschule
–der Ausbildungsfahrzeuge
1.2Der AusbildungsfahrlehrerKennenlernen
der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers
1.3Der FahrlehreranwärterAufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber
–den ihm anvertrauten Personen,
–den Fahrschülern (§ 12 FahrlG),
–den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers
2Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht
sowie an der praktischen
Prüfung
2.1Theoretischer Unterricht
2.1.1Vorbesprechung–Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO10
–Materialien und Medien
–Lernziele des Unterrichts
2.1.2Hospitation–Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
2.1.3Nachbesprechung–Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
–Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts
2.2Praktischer Unterricht/praktische Prüfung
2.2.1Vorbesprechung–Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung15
davon 5
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusO
–Lernstand der Fahrschüler
–Lernziele der Fahrstunde
2.2.2Hospitation–Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen
–Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen
2.2.3Nachbesprechung–Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
–Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden
3Durchführung von theoretischem und praktischem
Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs12
Beschreiben
–der Lerngruppen
–der Ziele und Inhalte
–der Methoden und Medien
3.1.2DurchführungUnterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
3.1.3Nachbesprechung–Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
–Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse
–Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.2Praktischer Unterricht in
Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.2.1Vorbesprechung–Planen der Fahrstunde16
davon 8
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusbO
–Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen
–Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte
3.2.2Durchführung–Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern
–Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands
3.2.3Nachbesprechung–Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
–Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
–Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.3Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife
3.3.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers8
–Kriterien und Methoden
3.3.2DurchführungAnwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers
3.3.3Nachbesprechung–Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife
–Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
4Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
4.1Theoretischer Unterricht–Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B18
–Reflektieren des Unterrichts
–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.2Praktischer Unterricht–Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen120
–Reflektieren der Fahrstunden
–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.3Feststellung der Prüfungsreife–Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife5
–Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer
5Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung
einschließlich Begleitung
und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung
Durchführung–Erledigen der Formalitäten6
–Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
–Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung
–Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
6Individuelle Aufteilung
DurchführungNummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter120
Gesamt330
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.