Art 117 EWRAbkAG — Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.