§ 5 EVerbrStBV — Andere Steuerbefreiungen
Einzelsteuergesetze, die weitere, auch für eingeführte Waren geltende Verbrauchsteuerbefreiungen vorsehen, bleiben unberührt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.