Art 1 EuWaffKontrÜbkG
Dem in Straßburg am 28. Juni 1978 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.