Art 1 EuTerrorÜbkG
Dem in Straßburg am 27. Januar 1977 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.