§ 7 EUROCONTROLVorRV
Steuerentlastungen nach den vorstehenden Bestimmungen werden nur gewährt, soweit die anderen Mitgliedstaaten von EUROCONTROL entsprechende Steuerentlastungen gewähren.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.