Art 4 EuRHiÜbkErgVtrCZEG

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 2 und 3 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Artikel 2 und 3 des Vertrages treten gleichzeitig mit dem Vertrag in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 34 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.