§ 12 EU/EWRHwV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3075) außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.