Eingangsformel EU-FahrgRBusV

Auf Grund des § 8 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2547) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.