Inhaltsübersicht EStDV 1955
Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner§ 1
(weggefallen)§§ 2 und 3
Zu § 3 des Gesetzes
Steuerfreie Einnahmen§ 4
(weggefallen)§ 5
Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs§ 6
(weggefallen)§ 7
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert§ 8
(weggefallen)§ 8a
Wirtschaftsjahr§ 8b
Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten§ 8c
(weggefallen)§ 9
Anschaffung, Herstellung§ 9a
Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes§ 10
(weggefallen)§ 10a
(weggefallen)§§ 11 bis 11b
Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden§ 11c
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat§ 11d
(weggefallen)§ 12
Zu den §§ 7e und 10a des Gesetzes
(weggefallen)§§ 13 und 14
Zu § 7b des Gesetzes
Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen§ 15
(weggefallen)§§ 16 bis 21
Zu § 7e des Gesetzes
(weggefallen)§§ 22 bis 28
Zu § 10 des Gesetzes
Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen§ 29
Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen§ 30
(weggefallen)§§ 31 bis 44
Zu § 10a des Gesetzes
(weggefallen)§§ 45 bis 47
Zu § 10b des Gesetzes
(weggefallen)§§ 48 u. 49
Zuwendungsbestätigung§ 50
Zu § 13 des Gesetzes
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen§ 51
Mitteilungspflichten bei Beihilfen aus öffentlichen Mitteln§ 52
Zu § 17 des Gesetzes
Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften§ 53
Übersendung von Urkunden durch die Notare§ 54
Zu § 22 des Gesetzes
Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen§ 55
Zu § 25 des Gesetzes
Steuererklärungspflicht§ 56
(weggefallen)§§ 57 bis 59
Unterlagen zur Steuererklärung§ 60
Zu den §§ 26a und 26b des Gesetzes
Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes§ 61
(weggefallen)§§ 62 bis 62c
Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten§ 62d
(weggefallen)§ 63
Zu § 33 des Gesetzes
Nachweis von Krankheitskosten und der Voraussetzungen der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale§ 64
Zu § 33b des Gesetzes
Nachweis der Behinderung und des Pflegegrads§ 65
(weggefallen)§§ 66 und 67
Zu § 34b des Gesetzes
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk§ 68
Zu § 34c des Gesetzes
Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten§ 68a
Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern§ 68b
(weggefallen)§ 69
Zu § 46 des Gesetzes
Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen§ 70
(weggefallen)§§ 71 und 72
Zu § 50 des Gesetzes
(weggefallen)§ 73
Zu § 50a des Gesetzes
Begriffsbestimmungen§ 73a
(weggefallen)§ 73b
Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes§ 73c
Aufzeichnungen, Aufbewahrungspflichten, Steueraufsicht§ 73d
Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 und 7 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)§ 73e
Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes§ 73f
Haftungsbescheid§ 73g
Zu § 51 des Gesetzes
(weggefallen)§§ 74 bis 80
Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau§ 81
(weggefallen)§ 82
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden§ 82a
Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden§ 82b
(weggefallen)§§ 82c bis 82e
Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge§ 82f
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen§ 82g
(weggefallen)§ 82h
Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern§ 82i
(weggefallen)§ 83
Schlussvorschriften
Anwendungsvorschriften§ 84
(gegenstandslos)§ 85
Anlage 1
(weggefallen)
Anlagen 2 bis 4
(weggefallen)
Anlage 5
Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 1
Anlage 6
Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 2
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.