Inhaltsübersicht ErsatzbaustoffV
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Annahme von mineralischen Abfällen
§ 3Annahmekontrolle
Abschnitt 3
Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
Unterabschnitt 1
Güteüberwachung
§ 4Allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung
§ 5Eignungsnachweis
§ 6Werkseigene Produktionskontrolle
§ 7Fremdüberwachung
§ 8Probenahme und Probenaufbereitung
§ 9Analytik der Proben
§ 10Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung
§ 11Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe
§ 12Dokumentation der Güteüberwachung
§ 13Maßnahmen bei in der Güteüberwachung festgestellten Mängeln
Unterabschnitt 2
Güteüberwachungsgemeinschaften
§ 13aAnerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften, Widerruf
§ 13bTätigkeit der Güteüberwachungsgemeinschaft, Organisation und Betrieb
Unterabschnitt 3
Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut
§ 14Untersuchungspflicht
§ 15Bewertung der Untersuchungsergebnisse
§ 16Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut
§ 17Dokumentation
§ 18Zwischenlager
Abschnitt 4
Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
§ 19Grundsätzliche Anforderungen
§ 20Zusätzliche Einbaubeschränkungen bei bestimmten Schlacken und Aschen
§ 21Behördliche Entscheidungen
§ 22Anzeigepflichten
§ 23Ersatzbaustoffkataster
Abschnitt 5
Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen
§ 24Getrennte Sammlung und Verwertung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken
Abschnitt 6
Gemeinsame Bestimmungen
§ 25Lieferschein und Deckblatt
§ 26Ordnungswidrigkeiten
§ 27Übergangsvorschriften
Anlage 1Abkürzungsverzeichnis und Materialwerte für die in den Anlagen bezeichneten mineralischen Ersatzbaustoffe
Anlage 2Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken
Anlage 3Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in spezifischen Bahnbauweisen
Anlage 4Art und Turnus der Untersuchungen von mineralischen Ersatzbaustoffen im Rahmen der Güteüberwachung
Anlage 5Bestimmungsverfahren
Anlage 6Zulässige Überschreitungen
Anlage 7Muster Lieferschein
Anlage 8Muster Deckblatt/Voranzeige/Abschlussanzeige
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.