Eingangsformel ErdölBevVbdStiRV

Auf Grund des § 13 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1073) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.