§ 10 EndlSiUntV — Umfassende Bewertung des Endlagersystems

Ausgehend von den Ergebnissen der Analyse des Endlagersystems nach § 7 sind die Sicherheit des Endlagersystems sowie seine Robustheit zu bewerten. Insbesondere ist zu bewerten, inwiefern für den jeweiligen Untersuchungsraum in Verbindung mit dem ihm zugeordneten vorläufigen Sicherheitskonzept zu erwarten ist, dass die Anforderungen an den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle nach § 4 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung erfüllt werden können.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.