Inhaltsübersicht ElekMaschBHwOAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt von Teil 1
§ 8Prüfungsbereich von Teil 1
§ 9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 12Prüfungsbereich Systementwurf
§ 13Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Anlage
(zu § 3 Absatz 1
Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.