§ 1 EJTAnV — Nationale Anlaufstelle für Terrorismusfragen
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen nach Artikel 20 Absatz 2a und 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1727 (Eurojust-Verordnung) in der Fassung vom 4. Oktober 2023 (nationale Anlaufstelle).
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.