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EinsatzWVG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Begriffsbestimmung
  4. § 2 Anwendungsbereich
  5. § 3 Berufliche Qualifizierung
  6. § 4 Schutzzeit
  7. § 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
  8. Abschnitt 2 · Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
  9. § 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art
  10. § 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
  11. § 8 Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
  12. § 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
  13. Abschnitt 3 · Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
  14. § 10 Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung
  15. § 11 Weiterverwendung nach der Schutzzeit
  16. Abschnitt 4 · Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
  17. § 12 Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung
  18. § 13 Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit
  19. § 14 Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit
  20. § 15 Befristete Arbeitsverhältnisse
  21. Abschnitt 5 · Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
  22. § 16 Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
  23. § 17 Erstattungsanspruch
  24. § 18 Entschädigung
  25. Abschnitt 6 · Besondere Personengruppen
  26. § 19 Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
  27. § 20 Zum Bund abgeordnete Beschäftigte
  28. § 20a Bezugspersonen
  29. Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
  30. § 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
  31. § 22 Übergangsregelung
  32. § 23 Zuständiger Geschäftsbereich
Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen

Inhaltsübersicht EinsatzWVG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
EinsatzWVG
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§ 1
Begriffsbestimmung

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