Eingangsformel EinigVtrVbg

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Deutsche Demokratische Republik - in dem Bestreben, die Durchführung und Auslegung des am 31. August 1990 in Berlin unterzeichneten Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - sicherzustellen,

in Ausfüllung des Artikels 9 Abs. 3 des Einigungsvertrags -

sind übereingekommen, eine Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen zu schließen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.