Anlage I Kap II C III EinigVtr — Anlage I Kapitel II Sachgebiet C - Öffentliche Sicherheit Abschnitt III
(Abschnitt III Nr. 1 bis 5 nicht mehr anzuwenden)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.