Schlussformel EGV1333/2008Bek
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.