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EGovG
  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung
  4. § 2a Siegeldienst; Verordnungsermächtigung
  5. § 3 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
  6. § 4 Elektronische Bezahlmöglichkeiten
  7. § 4a Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung
  8. § 5 Nachweisabruf; Nachweiserbringung
  9. § 5a Grenzüberschreitende Nachweisabrufe
  10. § 6 Ende-zu-Ende-Digitalisierung; Verordnungsermächtigung
  11. § 6a Elektronische Aktenführung
  12. § 7 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals
  13. § 8 Akteneinsicht
  14. § 9 Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand
  15. § 9a Verwaltungsportal des Bundes; Verordnungsermächtigung
  16. § 9b Verarbeitung personenbezogener Daten im Verwaltungsportal des Bundes
  17. § 9c Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
  18. § 10 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates
  19. § 11 Gemeinsame Verfahren
  20. § 12 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung
  21. § 12a Offene Daten des Bundes, Verordnungsermächtigung
  22. § 13 Elektronische Formulare
  23. § 14 Georeferenzierung
  24. § 15 Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
  25. § 16 Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit
  26. § 16a Open Source
  27. § 17 Änderung verwaltungsrechtlicher Rechtsverordnungen des Bundes
  28. § 18 Anwendungsregelung
  29. § 19 Übergangsvorschriften
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung

Inhaltsübersicht EGovG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
EGovG
Nächste Vorschrift →
§ 1
Geltungsbereich

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