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EGInsO
  1. Erster Teil · Neufassung des Anfechtungsgesetzes
  2. Art 1
  3. Zweiter Teil · Aufhebung und Änderung von Gesetzen
  4. Art 2 Aufhebung von Gesetzen
  5. (XXXX) Art 3 bis 20
  6. Art 21 Änderung der Schiffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
  7. (XXXX) Art 22 bis 101
  8. Dritter Teil · Internationales Insolvenzrecht. Übergangs- und Schlußvorschriften
  9. Art 102 · Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren
  10. § 1 Örtliche Zuständigkeit
  11. § 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses
  12. § 3 Vermeidung von Kompetenzkonflikten
  13. § 4 Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten der Gerichte eines anderen Mitgliedstaats
  14. § 5 Öffentliche Bekanntmachung
  15. § 6 Eintragung in öffentliche Bücher und Register
  16. § 7 Rechtsmittel
  17. § 8 Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung
  18. § 9 Insolvenzplan
  19. § 10 Aussetzung der Verwertung
  20. § 11 Unterrichtung der Gläubiger
  21. Art 102a Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  22. Art 102b · Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  23. § 1 Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien
  24. § 2 Unanfechtbarkeit
  25. Art 102c · Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
  26. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  27. § 1 Örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  28. § 2 Vermeidung von Kompetenzkonflikten
  29. § 3 Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten eines anderen Mitgliedstaats
  30. § 4 Rechtsmittel nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/848
  31. § 5 Zusätzliche Angaben im Eröffnungsantrag des Schuldners
  32. § 6 Örtliche Zuständigkeit für Annexklagen
  33. § 7 Öffentliche Bekanntmachung
  34. § 8 Eintragung in öffentliche Bücher und Register
  35. § 9 Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 7 oder § 8
  36. § 10 Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung
  37. Teil 2 · Sekundärinsolvenzverfahren
  38. Abschnitt 1 · Hauptinsolvenzverfahren in der Bundesrepublik Deutschland
  39. § 11 Voraussetzungen für die Abgabe der Zusicherung
  40. § 12 Öffentliche Bekanntmachung der Zusicherung
  41. § 13 Benachrichtigung über die beabsichtigte Verteilung
  42. § 14 Haftung des Insolvenzverwalters bei einer Zusicherung
  43. Abschnitt 2 · Hauptinsolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
  44. § 15 Insolvenzplan
  45. § 16 Aussetzung der Verwertung
  46. § 17 Abstimmung über die Zusicherung
  47. § 18 Stimmrecht bei der Abstimmung über die Zusicherung
  48. § 19 Unterrichtung über das Ergebnis der Abstimmung
  49. § 20 Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
  50. Abschnitt 3 · Maßnahmen zur Einhaltung einer Zusicherung
  51. § 21 Rechtsbehelfe und Anträge nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2015/848
  52. Teil 3 · Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
  53. § 22 Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 56b und der §§ 269a bis 269i der Insolvenzordnung
  54. § 23 Beteiligung der Gläubiger
  55. § 24 Aussetzung der Verwertung
  56. § 25 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nach Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/848
  57. § 26 Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung nach Artikel 77 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/848
  58. Art 103 Anwendung des bisherigen Rechts
  59. Art 103a Überleitungsvorschrift
  60. Art 103b Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze
  61. Art 103c Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
  62. Art 103d Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
  63. Art 103e Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011
  64. Art 103f Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
  65. Art 103g Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
  66. Art 103h Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
  67. Art 103i Überleitungsvorschrift zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  68. Art 103j Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
  69. Art 103k Überleitungsvorschrift zu Artikel 2 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
  70. Art 103l Überleitungsvorschrift zu Artikel 6 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
  71. Art 103m Überleitungsvorschrift zum Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz
  72. Art 103n Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
  73. Art 104 Anwendung des neuen Rechts
  74. Art 105 Finanztermingeschäfte
  75. Art 105a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
  76. Art 106 Insolvenzanfechtung
  77. Art 107 Evaluierungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
  78. Art 107a Evaluationsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
  79. Art 108 Fortbestand der Vollstreckungsbeschränkung
  80. Art 109 Schuldverschreibungen
  81. Art 110 Inkrafttreten
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung

Art 1 EGInsO

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
EGInsO
Nächste Vorschrift →
Art 2
Aufhebung von Gesetzen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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