§ 2 EEMD-ZVAnl II — Vertragsbestandteile

(1) Bestandteile dieses Vertrages sind

1.

die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],

2.

die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2],

3.

die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3],

4.

die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4],

5.

die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5],

6.

die Entgeltordnung [Anlage 6],

7.

das Glossar [Anlage 7],

8.

gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und

9.

die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].

(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander

1.

dieser Vertrag,

2.

die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],

3.

gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8],

4.

die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4] und

5.

das Glossar [Anlage 7].

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.