§ 23a EEG 2023 — Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.