§ 3 DPMAVwKostV — Mindestgebühr
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.