§ 3 DIMRG — Organe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:
1.
das Kuratorium,
2.
den Vorstand und
3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.