§ 3 DIMRG — Organe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:

1.

das Kuratorium,

2.

den Vorstand und

3.

Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.