Art 13 DienstRÄndG 2 — Inkrafttreten
Artikel 10 Abs. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1978, Artikel 3 Nr. 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1979, Artikel 11 am Tage nach der Verkündung in Kraft; im übrigen tritt das Gesetz am 1. Oktober 1979 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.