Anlage DHRV — (zu § 28)Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 752)
Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen folgende Gebühren:
1.allgemeine Auskünfte nach § 21350 Euro,
2.Genehmigung des Antrags auf Datenverarbeitung einschließlich
der Bereitstellung der Daten nach § 25 Absatz 5 und 93 500 Euro.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.