Anlage DHRV — (zu § 28)Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 752)

Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen folgende Gebühren:

1.allgemeine Auskünfte nach § 21350 Euro,

2.Genehmigung des Antrags auf Datenverarbeitung einschließlich

der Bereitstellung der Daten nach § 25 Absatz 5 und 93 500 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.