§ 5 DHMG — Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
das Kuratorium,
2.
die Präsidentin oder der Präsident,
3.
der wissenschaftliche Beirat.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.