§ 5 DHMG — Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

1.

das Kuratorium,

2.

die Präsidentin oder der Präsident,

3.

der wissenschaftliche Beirat.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.