§ 17 DECHPolVtrUG — Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.