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Für die Beamten der Deutschen Bibliothek sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:

1.

für den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek und den Direktor bei der Deutschen Bibliothek (als ständigen Vertreter des Generaldirektors):

der Bundesminister des Innern,

2.

für die übrigen Beamten der Deutschen Bibliothek:

der Generaldirektor der Deutschen Bibliothek.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.