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Für die Beamten der Deutschen Bibliothek sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:
1.
für den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek und den Direktor bei der Deutschen Bibliothek (als ständigen Vertreter des Generaldirektors):
der Bundesminister des Innern,
2.
für die übrigen Beamten der Deutschen Bibliothek:
der Generaldirektor der Deutschen Bibliothek.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.