Art 2 DBAbkG ISR 2015
Sofern nach Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens ein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland besteht, wird sie dieses für Steuern, die für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2040 erhoben werden, nicht ausüben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.