§ 10 DaTraGebV — Höhe der Gebühr für Schulungen

Die Grundgebühr für eine Schulung beträgt 1 000 Euro. Das Forschungsdatenzentrum kann für zusätzliche Module eine Zusatzgebühr von jeweils 600 Euro verlangen. Das Forschungsdatenzentrum informiert die Antragsteller im Vorfeld über die Art der Schulungen und die Höhe der entsprechenden Gebühren.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.