§ 6 DöKVAG — Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung abgelehnt, so kann auch der Masseverwalter das in dem Verfahren gegebene Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren über das Rechtsmittel ist kostenfrei.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.