§ 4 COV19VorsorgV — Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 8. April 2023 in Kraft.

(2) § 1 tritt am 29. Februar 2024 und § 3 tritt am 30. Juni 2024 außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.