§ 3 CHGeldERAV — Formular

Für ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen stellt das Bundesamt für Justiz über seine Internetseite www.bundesjustizamt.de ein Formular elektronisch zur Verfügung, das neben Angaben zu der zu vollstreckenden Entscheidung und der betroffenen Person auch die nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 3 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages erforderliche Erklärung ermöglicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.