Anlage 3 BWildSchV — (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2)Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1165)
Blässgans (Anser albifrons SCOPOLI)
Reiherente (Aythya fuligula L.)
Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.