§ 32 BwHFV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. Februar 2007 (VMBl S. 54), die zuletzt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 25. Juni 2009 (VMBl S. 85) geändert worden ist, außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.