§ 27 BWaldG — Aufgaben der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über

1.

die Höhe der Umlagen und Beiträge;

2.

den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;

3.

die Entlastung des Vorstands;

4.

die Änderung der Satzung;

5.

den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;

6.

die Auflösung des Forstbetriebsverbands;

7.

die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.