§ 3 II. BV — Gliederung der Berechnung
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten
1.
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
2.
die Berechnung der Gesamtkosten,
3.
den Finanzierungsplan,
4.
die laufenden Aufwendungen und die Erträge.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.