§ 3 II. BV — Gliederung der Berechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten

1.

die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,

2.

die Berechnung der Gesamtkosten,

3.

den Finanzierungsplan,

4.

die laufenden Aufwendungen und die Erträge.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.