§ 1 BVLG — Rechtsform, Name

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) ist ein "Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" (Bundesamt) als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.