§ 101 BVFG — Geltung für Lebenspartner
Die für Ehegatten geltenden Vorschriften dieses Gesetzes gelten entsprechend für Lebenspartner.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.