(XXXX) BVerfGGOBek15
Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat sich durch Beschluss vom 19. November 2014 nachstehende Geschäftsordnung gegeben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.