(XXXX) BVerfGGOBek15

Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat sich durch Beschluss vom 19. November 2014 nachstehende Geschäftsordnung gegeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.